Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Anmietung des Ferienhaus-Lieblingsplatz-Füssen Schrannengasse 6 in 87629 Füssen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und Vermieter.
1. Zustandekommen der Buchung und des Mietvertrages:
Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses vom Gast bestellt und vom Vermieter/ Verwalter schriftlich bestätigt worden ist.
Die Buchungsbestätigung sendet der Vermieter/ Verwalter an den Gast auf schriftlichem Weg per E-Mail, in Ausnahmefällen auch per Post zu.
Mit dem Empfang der schriftlichen Buchungsbestätigung ist die Buchung für beide Seiten bindend und ein gültiger Vertrag ist zustande gekommen. Die Kontrolle/Prüfung des Posteingangs (inkl. Spam-Filter) obliegt dabei dem Empfänger der Buchungsbestätigung.
2. Mietpreis-Zahlungsbedingungen:
Der in der Buchungsbestätigung genannte Anzahlungsbetrag iHv. 20% ist innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung bzw. der darin genannten Frist und der Restbetrag inklusive Kaution spätestens 30 Tage vor Anreise auf das angegebene Vermieter-/Verwalterkonto zu zahlen.
Sollte der Zeitraum Mietbeginn unter 30 Tagen liegen, so ist der gesamte Mietpreis zzgl. Kaution sofort fällig. Die Kaution wird nach dem Mietende an den Mieter überwiesen, sofern keine Schäden am Ferienhaus oder Inventar entstanden sind.
Bei vorzeitiger Abreise der Gäste, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, bleibt der im Vertrag vereinbarte Gesamtbetrag fällig. Eine Rückerstattung des Teilbetrages über die nicht in Anspruch genommenen Tage erfolgt nicht.
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie die erste Ausstattung: Bezogene Bettwäsche und Handtücherset bestehend aus, 1x Hand- 1x Dusch-1x Gäste- und 1x Saunatuch gemäß Personenanzahl, 4x Geschirrtücher, 1x Endreinigung sowie Hausnebenkosten wie Versicherungen, Strom, Wasser, Heizung.
3. Rücktritt-/Stornierungsbedingungen:
Die Mieter können jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen.
Der Vermieter bemüht sich, einen Ersatzmieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 zurück.
Findet sich vor dem vereinbarten Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen für die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung, Nebenkosten und buchbare Zusatzoptionen) zu entrichten.
Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt:
– Kündigung 50 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
– Kündigung 35 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
– Kündigung 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
– Kündigung 7 Tage vor Mietbeginn 95% des Mietpreises
– Kündigung 3 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen zur Zahlung einer Entschädigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Vermieter.
Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Die vorgenannten Stornierungsbedingungen finden auch bei kurzfristigen Buchungen Anwendung.
Die Umbuchung des Ferienhauses zu gleich bleibenden Mietzeiten und Bedingungen auf einen anderen Mieter ist grundsätzlich gegen eine Gebühr von EUR 30,00 möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in der Person des Ersatzmieters keine Tatsachen vorliegen, die dem Vermieter veranlassen, dies abzulehnen.
Eine Umbuchung der Vermietungsleistung im gebuchten Objekt auf einen anderen als den gebuchten Termin ist so lange gegen eine Gebühr von EUR 15,00 möglich, wie der gewünschte neue Termin noch uneingeschränkt verfügbar ist, d.h. kein weiterer Interessent für den neuen gewünschten Termin vorhanden ist.
In diesem Fall ist ggf. die Differenz auf den eventuell in diesem Zeitraum höheren saisonalen Mietpreis vom Mieter zu zahlen. Im umgekehrten Fall ist eine Erstattung des ggf. niedrigeren Mietpreises in dem neuen Zeitraum ausgeschlossen.
Eine nachträgliche Verkürzung der Dauer der Vermietungsleistung kommt einer Teilstornierung gleich, es gelten in diesem Fall die vorgenannten Stornobedingungen mit der Maßgabe, dass die Stornogebühren nur auf die stornierte Vermietungsleistung (anteilige Berechnung) erhoben wird.
Sollte ihr Reiseantritt wegen einer kurzfristigen behördlichen Einschränkung in der Region wie z.B. bei Covid19 einem Beherbergungsverbot oder auf Grund höherer Gewalt (Überflutung, Brand, Erdbeben etc.) nicht möglich sein, so erstattet der Vermieter dem Mieter die komplette geleistete Zahlung auf den Gesamtmietpreis.
4. Check-in:
Die Anreisezeiten sind i.d.R. von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr, können aber auch individuell abgestimmt werden. Eine Ankunftszeit wird im Vorfeld schriftlich oder telefonisch miteinander vereinbart. Bei Verzögerungen oder Änderungen der vereinbarten Ankunft seitens des Gastes wird um rechtzeitige Rücksprache gebeten. Sollte der Mieter bis 20:00 Uhr weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters/ Verwalters das Recht, im Sinne der Schadensminimierung das Ferienhaus für eine Ersatzvermietung gemäß Ziffer 3. freizugeben.
5. Check-out:
Am Tag der Abreise sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Die „Checkliste vor Abreise“, die vom Vermieter/ Verwalter in der Gäste-Infomappe dem Gast im Ferienhaus bereitgestellt wird, ist zu beachten. Das Haus muss bis 10:00 Uhr geräumt, besenrein und ordnungsgemäß übergeben sein. Der Check-out erfolgt eigenständig durch den Gast und die Abreise wird dem Vermieter/ Verwalter telefonisch oder per Mail/ Nachricht mitgeteilt. Eine ggf. gewünschte persönliche Übergabe mit dem Vermieter/Verwalter ist rechtzeitig zu vereinbaren.
Wird das Ferienhaus zur vereinbarten Check-out-Zeit nicht geräumt trägt der Gast die weiter entstehenden Kosten. Dazu zählen je nach Räumungszeitpunkt Gebühren für längere Nutzung des Ferienhauses inkl. Strom-, Wasserkosten etc. sowie Servicegebühren für späteren Check-out und spätere Hausreinigung, weiter ebenso Schadenersatzansprüche bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung für die nächsten Gäste, sowie eventuelle Umbuchungsgebühren für andere Gäste.
6. Pflichten des Mieters / Schadensmeldung / Haftung:
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar – gemäß Inventarliste – übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich aller Möbel und sonstigen im Haus befindlichen Gegenstände/Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, sowie mögliche Besucher dazu anzuhalten.
Insbesondere ist das Haus regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Das Inventar ist nur für den Verbleib in der Mietsache vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, Schränken und Sofa ist untersagt. In Spül-, Waschbecken, Duschen und Toiletten dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung/ Beseitigung.
Wenn während des Mietverhältnisses Missgeschicke wie Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter/ Verwalter zwecks Abwehr und Behebung anzuzeigen. Insbesondere Rotweinflecken o.ä. am naturbelassenen geseiften Eichendielenboden, damit zeitnah nachhaltiger Schaden abgewendet werden kann.
Das Betreten der Obergeschosse ist mit Straßenschuhen vorsorglich zum Schutz der naturbelassenen geseiften Eichendielenböden und aus Hygienegründen nicht erlaubt.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter/Verwalter gemeldet werden, andernfalls haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, oder am Mobiliar, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten –schuldhaft von ihm, durch ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinem Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht haben.
Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Die Hinzuziehung einer privaten Haftplichtversicherung im Schadensfall ist empfehlenswert.
7. Einhaltung der Hausordnung, Nutzungsbedingungen des WLANs:
Die Mieter verpflichten sich die Hausordnung und die Nutzungsbedingungen des Gäste-WLAN des Ferienhauses zu beachten. Beide Dokumente erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung und finden diese vorab auf unserer Website.
Bei Zuwiderhandlung und/oder Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm vom Mietobjekt, behält sich der Vermieter das Recht vor, nach fruchtloser Abmahnung den Mietvertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.
Zuwiderhandlungen des Mieters gegen bestehendes Rauch- und Tierhaltungsverbotes berechtigen den Vermieter/Verwalter einen entsprechenden Serviceaufschlag für erhöhte Reinigung von mindestens EUR 150,00 in Rechnung zu stellen.
8. Personenzahl im Ferienhaus:
Im Haus dürfen nur die in der Buchungsbestätigung festgelegten Personen wohnen/übernachten. Ausnahmen und/oder Änderungen sind dem Vermieter zuvor anzuzeigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Mietsache an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Bei Verstößen behält sich der Vermieter eine fristlose Kündigung des Ferienhausmietvertrags ohne Rückerstattungsanspruch seitens des Mieters vor.
9. Datenschutz:
Der Vermieter erhebt personenbezogene Daten des Gastes/der Gäste. Diese Daten werden für die Abwicklung für den Abschluss und die Abwicklung des Mietvertrages über das vom Gast gebuchte Ferienhaus benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt, sofern keine anderweitige ausdrückliche Zustimmung vorliegt, nicht.
10. Sonderwünsche und Nebenabreden:
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
11. Sonstiges:
Mit diesen AGB möchte der Vermieter/ Verwalter Missverständnissen zuvor kommen und ein geordnetes Mietverhältnis sicherstellen.
Mit Empfang der Buchungsbestätigung an den zukünftigen Gast durch den Vermieter/Verwalter und nicht widersprechen dieser innerhalb von 3 Tagen, akzeptiert der Gast diese geltenden AGBs. Die Kontrolle des Posteingangs (inkl. Spam-Filter) obliegt dabei dem Empfänger.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Aufenthalt und erholsame Tage in Füssen.
Ihre Familie Schaub-Settele